Immobilienbewertung
Professionelle Immobilienbewertung von zertifizierten Immobiliengutachtern
- Gutachten nach anerkannten Grundsätzen (ImmowertV)
- von Gerichten anerkannt
- schnelle Bearbeitungszeit
Preis: 120,00 €/Stunde (inkl. 19% MwSt.)
Welches Gutachten benötigen Sie?

299.00 € (inkl. 19% MwSt.)
Marktpreiseinschätzung
Um einen ersten Eindruck über den Zustand und den Wert einer Immobilie zu gewinnen, bieten Marktpreiseinschätzungen eine schnelle und kosteneffiziente Möglichkeit. Hierbei werden standardisierte Faktoren wie Lage, Größe, Zustand, Baujahr und Ausstattung berücksichtigt. Es ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie eine schnelle Entscheidung treffen müssen oder eine grobe Einschätzung benötigen.
- Schätzwert
- Ortsbesichtigung
- 1 Foto Objektansicht
- Kostengünstige Alternative zu einem Kurz- oder Verkehrswertgutachten
Kurzgutachten
Eine Marktpreiseinschätzung zielt insbesondere auf die Wertermittlung ab und hilft insbesondere, wenn Sie einen Verkauf oder eine Vermietung planen. Die Schätzung berücksichtigt eine größere Zahl von Einflussfaktoren der Immobilie und stützt sich zudem auf eine tiefergehende Analyse der Marktpreise vergleichbarer Objekte.
- ImmoWertV-konform
- i.A. des § 194 BauGB
- Übersichtliche Objektbeschreibung
- Normiertes Wertermittlungsverfahren
- Aktueller Grundbuchauszug
- Ortsbesichtigung
- min. 8 Fotos

750.00 € (inkl. 19% MwSt.)

Preis auf Anfrage
Verkehrswertgutachten
Ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB ist eine umfassende Bewertung, die speziell für die Vorlage bei Ämtern und Behörden erstellt wird. Es zeichnet sich durch eine detaillierte Dokumentation und die Prüfung von Alt- sowie Baulasten aus.
- Ausführliche Objekt- und Lagebeschreibung
- Anwendung normierter Wertermittlungsverfahren
- Plausibilisierung des Verkehrswertes durch ein stützendes Verfahren (bei ausreichender Datengrundlage)
- Einsicht in das Baulastenverzeichnis
- Ausführliche Fotodokumentation
- Einbindung von Liegenschaftskarten
- Aktueller Grundbuchauszug
- Ortsbesichtigung für eine fundierte Bewertung
Folgende Unterlagen und Informationen sollten mir unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:
- Grundbuchauszug
- Flurkarte bzw. amtlicher Lageplan
- Baulastenauskunft
- Altlastenauskunft
- Miet- und Pachtverträge
- Aktueller Energieausweis
- Anliegerbescheinigung / Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
- Vorhandene Wertermittlungen
- Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
- Bei Rechten in Abt. II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
- Bauzeichnungen / Grundrisse
- Wohn- / Nutzflächenberechnung
- Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
- Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
- Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
PHASE I - ANGEBOT
Kostenloses Beratungsgespräch (telefonisch oder vor Ort); Angebot über Gesamtkosten
PHASE II - RECHERCHE
Bewertungsauftrag , Ortstermin Unterlagenbeschaffung, Erstellung des Gutachtens
PHASE III - GUTACHTEN
Erstellung des Gutachtens entsprechend des gewünschten Umfangs
PHASE IV - GUTACHTEN
Zusendung als PDF Dokument
Wann ist ein Wertgutachten sinnvoll?
Ob Erbschaft, Ehescheidung, Kauf- und Verkaufsabsicht gibt es zahlreiche Anlass für die Wertermittlung einer Immobilie. Eine Wertermittlung ist keine rein mathematische Wissenschaft, gibt es nicht die eine Formel, welche durch Anwendung immer den richtigen Wert berechnet. Es ist daher notwendig Kenntnisse als Immobiliengutachter oder Immobilienmakler in der Region zu haben. Es gibt viele Kriterien welche in die Berechnung einfließen müssen und dies muss nachvollziehbar dargestellt werden. Der Wert ist ein objektivierter und gleichzeitig subjektiv nachprüfbarer Begriff, der sich aus dem funktionalen Zusammenhang zwischen Angebot und Nachfrage am Markt ergibt. Der Preis einer Immobilie liegt in jedem konkreten Einzelfall zwischen den subjektiven (persönlichen) Wertschätzungen von Käufer und Verkäufer, wobei die endgültige Festlegung des Preises durch unterschiedliche Verhandlungspositionen und andere subjektive (persönliche) Faktoren beeinflusst werden kann.
Kostenlose Immobilienbewertung:
Warum sie nicht wirklich kostenlos ist!
Haben Sie schon einmal bemerkt, wie viele Online-Portale und Maklerfirmen kostenlose Bewertungen für Immobilien anbieten? Klingt verlockend, oder? Aber lassen Sie mich erklären, warum diese scheinbar kostenlose Einschätzung am Ende doch nicht kostenlos ist.
1. Datenschutz und Werbung:
Wenn Sie Ihre Daten auf solchen Portalen eingeben, wird der Immobilienwert oft erst angezeigt, nachdem Sie alle Informationen eingegeben haben. Das bedeutet, dass der Betreiber einen „Kunden-Lead“ erhält, der heutzutage viel wert ist. Sie könnten dann von verschiedenen Dienstleistern und Angeboten überschwemmt werden oder sogar Ihre Kontaktdaten weiterverkauft werden, was zu unerwünschter Werbung führt.
2. Fragwürdige Qualifikationen:
Einige der Gutscheine, die Sie vielleicht in Ihrem Briefkasten finden, werben mit unklaren Sachverständigenqualifikationen. Diese sollten mit Vorsicht betrachtet werden.
3. Schwache Bewertungsqualität:
Die meisten Online-Portale und Maklerfirmen verwenden standardisierte Berechnungsprogramme, die lediglich auf Eckdaten wie Grundstücksgröße und Wohnfläche basieren. Diese Bewertung beruht jedoch nicht auf einer fundierten Wertermittlung und ist eher eine grobe Schätzung als ein korrektes Gutachten.
4. Besonderheiten werden ignoriert:
Automatisierte Programme berücksichtigen oft nicht alle spezifischen Merkmale einer Immobilie oder des lokalen Immobilienmarktes, was zu ungenauen Ergebnissen führen kann.
5. Risiken:
Wenn Entscheidungen aufgrund einer solchen kostenlosen Bewertung getroffen werden, können erhebliche finanzielle Verluste entstehen, insbesondere bei Vermögensentscheidungen wie Erbangelegenheiten oder Scheidungen.
Fazit: Eine kostenlose Immobilienbewertung ist nie wirklich kostenlos. Sie zahlen mindestens mit Ihren Daten und im schlimmsten Fall könnten finanzielle Verluste aufgrund einer unzuverlässigen Bewertung auftreten. Vertrauen Sie daher nur auf echte Experten mit anerkannten Qualifikationen, wenn es um die Bewertung Ihrer Immobilie geht.
Freier Sachverständiger vs. Öffentlich bestellter Sachverständiger
Ein freier Sachverständiger (z. B. zertifiziert durch die DESAG) ist unabhängig tätig und weist durch Qualifikationen und Fortbildungen eine hohe Fachkompetenz nach. Ein öffentlich bestellter Sachverständiger wird zusätzlich durch eine Kammer oder Institution bestellt und vereidigt, was eine öffentliche Kontrolle seiner Eignung und Unabhängigkeit sicherstellt.
Anerkennung von Gutachten durch freie Sachverständige
Gutachten eines freien Sachverständigen werden von Gerichten anerkannt, wenn sie fachlich fundiert, nachvollziehbar und den geltenden Standards entsprechen. Die hohe Qualität, Objektivität und rechtliche Grundlage solcher Gutachten erfüllen die Anforderungen, die Gerichte an Beweismittel stellen.
Fazit
Ob frei oder öffentlich bestellt – entscheidend ist die fachliche Qualität und Unabhängigkeit des Gutachtens.
Sie haben noch Fragen? Lassen Sie sich unter der 0176- 40778156 unverbindlich von uns beraten!